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Neues Förderprogramm für E-Mobilität: "Solarstrom für Elektrofahrzeuge" ab 26. September 2023

Ab dem 26. September 2023 wird ein innovatives Förderprogramm für die selbstständige Erzeugung und Nutzung von Solarstrom für Elektrofahrzeuge an Wohngebäuden eingeführt. Hausbesitzer, die in ihren eigenen Wohnhäusern leben, haben ab diesem Zeitpunkt die Möglichkeit, bei der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) einen Investitionszuschuss in Höhe von bis zu 10.200 Euro zu beantragen, sofern sie ein eigenes Elektrofahrzeug besitzen oder dieses verbindlich bestellt haben.

Der Zuschuss setzt sich aus verschiedenen Komponenten zusammen. Dies beinhaltet leistungsabhängige Pauschalbeträge für die Photovoltaikanlage und den Batteriespeicher sowie fixe Pauschalbeträge für die Ladestation. Zudem kann ein Innovationsbonus für bidirektionales Laden in Anspruch genommen werden. Die Kombination dieser Anlagen und ihre effiziente Steuerung über ein Energiemanagementsystem, wie es das Förderprogramm vorsieht, tragen zum Klimaschutz im Verkehrsbereich bei, verbessern die Stabilität des Stromnetzes und mindern die Auswirkungen von Strompreisschwankungen. Für dieses Förderangebot stellt das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) Mittel in Höhe von bis zu 500 Millionen Euro zur Verfügung.

Hier sind die wichtigsten Details zur Förderung:

- Der maximale Zuschuss beträgt 9.600 Euro; für die Förderung eines bidirektionalen Gesamtsystems sind es 10.200 Euro.
- Der Zuschuss setzt sich aus leistungsabhängigen Pauschalbeträgen für die Photovoltaikanlage (mindestens 5 kWp) und den Batteriespeicher (mindestens 5 kWh) sowie einem Pauschalbetrag pro Ladepunkt (mindestens 11 kW) zusammen.
- Es ist nicht möglich, einzelne Komponenten separat zu fördern. Alle drei Komponenten müssen neu erworben werden.
- Bei Antragstellung muss ein eigenes Elektrofahrzeug (ausschließlich batterieelektrisch betrieben; "BEV") vorhanden sein oder verbindlich bestellt werden. Ein verbindlicher Nachweis muss spätestens bei Auszahlung der Förderung erbracht werden.
- Der erzeugte und zwischengespeicherte Photovoltaikstrom muss vorrangig für das Laden des Elektrofahrzeugs verwendet werden.
- Eine rückwirkende Förderung für bereits begonnene Maßnahmen ist nicht möglich.
- Die Installation der Anlagen muss durch spezialisierte Fachunternehmen erfolgen und nach Inbetriebnahme beim Netzbetreiber gemeldet werden.
- Die Nutzung von Strom aus 100% erneuerbaren Energien (vor allem aus eigener Produktion mit der PV-Anlage) ist eine Voraussetzung für die Förderung.
- Die Kombination mit anderen öffentlichen Fördermitteln wie Darlehen, Zuschüssen und Subventionen ist nicht gestattet.

Die detaillierten Förderrichtlinien für "Solarstrom für Elektrofahrzeuge" sind im Bundesanzeiger abrufbar.

Weitere Informationen und ausführliche Details zum Förderprogramm finden Sie unter "Solarstrom für Elektroautos" auf der Website der KfW.

Wandladestationen (Wallboxen) bei Wallbox24.de


Der kleine Bruder der öffentlichen Ladestation

Im Gegensatz zu Stromtankstellen (öffentlich) sind Wandladestationen bei vergleichbarer technischer Funktionalität einfacher aufgebaut (nur Wechselstrom) und für den Einsatz in Innenräumen oder dem geschützten Außenbereich (Carport, Garage) konzipiert. Sie sind in der Regel nicht öffentlich und bieten keine Bezahlmöglichkeit. Aus thermischen Gründen sollte die Box nicht direkter Sonneneinstrahlung ausgesetzt werden.

Die kommunikative "Kiste"

Der Begriff „Wallbox“ kommt aus dem Englischen und setzt sich aus „Wall“ (Wand) und „Box“ (Kiste) zusammen und kann die gesamte Bandbreite von der Installation einer einfachen Kraftstrom-Steckdose (400V) in der Garage bis hin zum vernetzten Ladeanschluss, der mit der Heim- und Fahrzeugelektronik kommuniziert, abdecken. Die Wandladestationen von Wallbox24.de stellen die Anschlussmöglichkeiten nach den gültigen IEC Normen zum Laden von Elektrofahrzeugen bereit.

Wallboxen & Zubehör passend für Ihr e-Mobil

So wie in der Vergangenheit die unterschiedlichen Verbrennungsmotoren herkömmlicher Fahrzeuge zu den verschiedenen Treibstoffarten an der Tanksäule führten, so finden sich heute zu den e-Mobilen der steigenden Anzahl von Herstellern unterschiedliche Ladekonzepte und Anschlüsse. Obwohl die gültigen Standards und Normen einen Wildwuchs verhindern, sollten Sie die wichtigsten Merkmale Ihres e-Mobils beim Kauf einer Ladestation wissen und bereit halten. Angefangen beim Ladestecker, der im Allgemeinen ein Typ 2 oder Typ 1 sein wird, ist es wichtig zu wissen ob Ihr e-Mobil 1-phasig mit 230 Volt oder sogar 3-phasig mit 400 Volt geladen werden kann. Die vorhandene Leistungsaufnahme (die kW Zahl) des Fahrzeugs während des Ladevorganges ist ein weiteres Kriterium für Ihre neue Wallbox. Halten Sie diese Informationen parat, dann können Sie schon im Titel des Artikelangebotes unserer Wallboxen die entscheidenden Merkmale heraus suchen und den Artikel auswählen.